Nach der gescheiterten Wahl von drei Verfassungsrichtern im Bundestag hat die von der SPD vorgeschlagene Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf Angriffe gegen sie als «diffamierend» und «realitätsfern» zurückgewiesen. Das berichtet der Focus unter Berufung einer heute veröffentlichten Erklärung der Professorin für öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Die Zeitung Welt zitiert ebenfalls aus dieser Erklärung die Passage, in der Brosius-Gersdorf betont, dass die Darstellung ihrer Person in einigen Publikationen «unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent» gewesen sei.
Bemerkenswert dabei ist, dass Brosius-Gersdorf nur auf folgende drei Themen der Medienberichterstattung abhebt:
- Die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs
- Die Berichterstattung zu ihrer Haltung zu einem Kopftuchverbot
- Die Berichterstattung zu ihren Einlassungen zu Paritätsmodellen für die Wahl des Bundestags. Dabei geht es um Vorschläge oder gesetzliche Regelungen, die eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern im Parlament sicherstellen sollen – also um eine geschlechterparitätische Mandatsverteilung. So ist das Wahlrecht in Deutschland formell geschlechtsneutral, aber in der Praxis sind Frauen im Bundestag unterrepräsentiert. Um dem entgegenzuwirken, wird über sogenannte Paritätsgesetze diskutiert.
Bemerkenswert ist dies deswegen, weil das Thema COVID-«Impf»pflicht komplett ausgeklammert wird – sowohl von Brosius-Gersdorf selbst in ihrer Erklärung als auch in den Berichten von Focus und Welt. Dabei ist ihre Haltung zu dieser Thematik der eigentliche Skandal. So sagte sie am 7. April 2021 in einem Interview mit SAT.1 Regional (siehe auch Video mit dem Interview unten):
«Gut, wer ein Impfangebot erhält vom Staat und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden für sich, aber der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heißt, für solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurückgewähren.»
Zum Anschauen des Videos bitte auf das Bild klicken; Quelle: Telegram-Kanal Horizont (YT: _horizont_ )
Ende 2021 legt sie sogar noch eine Schippe drauf und veröffentlichte gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Stellungnahme an der Universität Leipzig, in der sie ausführlich argumentierte, eine allgemeine COVID‑19‑Impfpflicht sei verfassungsrechtlich möglich – und überdies möglicherweise sogar verfassungsrechtlich geboten.
Skandalös ist dies vor allem auch deshalb, weil die Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-Injektionen nie bewiesen worden ist (siehe dazu den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist – Teil 2 ‹Polio, HPV, COVID, Tuberkulose›»).
Ein gewisser «Achim S.» schreibt in diesem Zusammenhang in einem Kommentar zum besagten Welt-Artikel:
«Können wir uns noch an die frechen Corona-Lügen von Politikern und ‹Experten› erinnern und, nachdem alles aufgeflogen war, wie sie versucht haben sich auszureden? Sogenannte ‹Impfgegner› wurden nicht nur als Covidioten diffamiert, sondern auch als Oma- und Opa- Mörder dargestellt.»
«solar eclipse» wiederum meint:
«Allein der von Frau B-G geforderte Impfzwang in der Coronakrise ist eine Disqualifikation für ein solches Amt. Neutralität sieht anders aus.»
Und «Stefan L.» macht noch auf folgenden pikanten Umstand aufmerksam:
«Noch im Februar 2023 forderte sie in einem juristischen Fachbeitrag [für den Gesundheitsrecht.blog], dass Ungeimpfte an ihren kassenärztlichen Behandlungskosten beteiligt werden sollten. Ihre Begründung für eine ‹finanzielle Bestrafung Ungeimpfter› ist bemerkenswert, die Zeitachse – Feb. 2023 – spricht Bände, sie ist erschreckend: Menschen ohne Corona-Impfung würden ein ‹besonders gefährliches Verhalten› an den Tag legen.»
Kommentare